
Bei Förderungsanträgen auf Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern können derzeit keine nicht-rückzahlbaren Beiträge in Anspruch genommen werden.
Das heißt, zurzeit kann keine Einmal-Zuschuss-Förderung gewährt werden.
Ausnahmen
Davon ausgenommen sind:
- Förderungen für den Einbau von einbruchshemmenden Wohnungseingangstüren,
- Maßnahmen für den behindertengerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern und
- der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/




