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Bei Förderungsanträgen auf Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern können derzeit keine nicht-rückzahlbaren Beiträge in Anspruch genommen werden.
Das heißt, zurzeit kann keine Einmal-Zuschuss-Förderung gewährt werden.

Ausnahmen

Davon ausgenommen sind:

  • Förderungen für den Einbau von einbruchshemmenden Wohnungseingangstüren,
  • Maßnahmen für den behindertengerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern und
  • der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/

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